1. / Nach Aufbau der eigenen Arbeit und deren Dokumentation muss ein weiteres Kunstwerk kuratiert werden. Jede Person kann einmal pro Ausstellungsprozess eingeladen werden.
2. / Alle Werke verbleiben bis zur Finissage vor Ort. Ausnahme: Eine 2/3 Mehrheit der Teilnehmer kann beschließen dass Arbeiten aus der Ausstellung entfernt werden.
3. / Alle Kunstwerke können während des Ausstellungsprozesses von den Autoren weiterentwickelt und/oder neu positioniert werden.
4. / Alle KünstlerInnen, unabhängig der Länge ihrer Teilnahme, haben das gleiche Stimmrecht.
5. / Jede Arbeit wird mit dem Namen des Künstlers, dem Titel der Arbeit, dem Jahr der Entstehung, Material und dem Namen des jeweiligen Gastgebers beschildert.
6. / Wird eine Arbeit verkauft, gehen 50 % des Geldes an ihren Autor, die anderen 50 % werden unter allen zum Zeitpunkt des Verkaufs teilnehmenden Künstlern aufgeteilt.
7. / Alle teilnehmenden Künstler tragen dafür Sorge, dass der Veranstaltungsort so verlassen wird, wie er zu Beginn der Ausstellung vorgefunden worden ist.